Können sich unverheiratete Paare in Marokko ein Hotelzimmer teilen?

Wussten Sie, dass es unverheirateten Paaren in Marokko verboten ist, ein Hotelzimmer zu teilen? Dies ist tatsächlich der Fall, auch wenn dieses Gesetz nur sehr selten angewendet wird. Allerdings kann ein Personenkreis von diesem Verbot betroffen sein.

Grundsätzlich ist Marokko eines der liberalsten Länder des Islam. Wenn es jedoch um außereheliche Affären geht, ist die Rechtslage klar. Sexueller Kontakt zwischen unverheirateten Menschen ist gemäß Artikel 490 des marokkanischen Strafgesetzbuchs verboten. Daher ist es für unverheiratete Paare technisch gesehen illegal, ein Hotelzimmer zu teilen. Obwohl dieses Verbot nicht allgemein durchgesetzt wird, gibt es einige Ausnahmen von dieser allgemeineren Nachsicht.

Das Verbot, ein Hotelzimmer zwischen unverheirateten Paaren zu teilen, gilt sowohl für Ausländer als auch für Marokkaner. Mir ist jedoch kein Fall bekannt, in dem ein ausländischer Tourist aufgefordert wurde, seine Heiratsurkunde vorzulegen. Ich selbst habe Marokko mehr als 20 Mal besucht. Zu zweit oder mit mehreren anderen Menschen, Übernachten in unzähligen Riads, Hotels, Berghütten, Biwaks in der Wüste oder Appartements. Ich wurde nie nach meinem Familienstand gefragt.

Seit mehreren Jahrzehnten teilen sich unverheiratete Paare ohne marokkanische Staatsangehörigkeit regelmäßig problemlos Hotelzimmer oder Mietwohnungen. Auf Diskussionen über Geisterehen oder Fassadenbündnisse können Sie daher verzichten. Niemand wird Sie im Urlaub nach Ihrem Familienstand befragen.

Gemeinsame Nutzung von Hotelzimmern durch unverheiratete binationale Paare

Wenn Sie jedoch nicht verheiratet sind und beabsichtigen, Ihr Hotelzimmer mit einem marokkanischen Staatsbürger zu teilen, ist die Situation etwas anders. Vermieter oder Hoteliers, die unverheirateten Paaren die Unterbringung in einem Zimmer gestatten, verstoßen gegen das Gesetz. Binationale Paare ohne Heiratsurkunde werden daher Schwierigkeiten haben, irgendwo in Marokko ein Zimmer zu mieten. Dies gilt selbstverständlich auch für andere unverheiratete muslimische Paare.

Ich kenne keine Hotels, die unverheiratete binationale Paare offiziell willkommen heißen. Der wahrscheinlich beste Ansatz besteht darin, dies im Voraus herauszufinden. Sie werden Ihre Zeit damit verschwenden, in marokkanischen Hotels oder Riads nachzufragen, aber vielleicht haben Sie in einer der großen internationalen Hotelketten mehr Glück.

Auch die private Vermietung kann kompliziert sein. In Marokko wurden vor einigen Jahren durch die Anti-Terror-Gesetzgebung die Regeln für Mietererklärungen verschärft. Seitdem sind Vermieter verpflichtet, alle Mieter den Sicherheitsbehörden zu melden. Diese Regelung, die bisher nur für Hotels galt, gilt nun auch für Wohnungen, Häuser und Studios. Viele Eigentümer erwarten daher, vor der Schlüsselübergabe die Heiratsurkunde eines binationalen Paares zu sehen. Ein Ehering ist in diesem Fall ausreichender Beweis, wobei manchmal auch das Angebot einer Zuzahlung von Bedeutung sein kann.

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